Ingenieur-Kontor-Sottrum GmbH
Hertzstrasse 3
27367 Sottrum
Telefon: 04264 8390 0
Telefax: 04264 8390 90
E-Mail: info@iks-Sottrum.de
Web: www.iks-sottrum.de
Geschäftsführer: Achim Grodd, Thorben Behrend
Amtsgericht Walsrode HRB 70681
USt.-Id. Nr. DE 116326427
Steuer-Nr. 40/204/09306
Geschäftsbedingungen der Firma Ingenieur-Kontor-Sottrum GmbH
Stand: 01.01.2019
I. Allgemeines
1. Im Zusammenhang mit
den Lieferungen und/oder Leistungen der IKS GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich diese Geschäfts- und Lieferbedingungen.
2. Allgemeine Geschäfts-/Lieferbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als das die IKS GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Schriftliche Angebote der IKS GmbH sind 30 Tage gültig, sofern nicht etwas schriftlich festgelegt wurde. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die IKS GmbH eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Dokumente dürfen nur nach
vorheriger Zustimmung der IKS GmbH an Dritte zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag an die IKS GmbH nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
5. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für den Fall, dass ein Geschäft direkt zwischen der IKS GmbH und dem Kunden zustande gekommen ist. In den Fällen, wo IKS GmbH das Geschäft als
Handelsvertretung (Vertriebsdienstleistung für Hersteller) angebahnt hat, der Auftrag aber zwischen dem Kunden und dem Hersteller zustande kommt, übernimmt IKS GmbH keinerlei Haftung.
II. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen vor.
2. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass
der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die IKS GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme der
Ware auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleibt unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
III. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
1. Unsere Preise
verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Die Preise sind ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich Material- und Metallteuerungszuschlägen.
3. Wurde nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferungs- bzw. Leistungstag mehr als vier Monate, ist die IKS GmbH berechtigt, die am Tag der
Lieferung bzw. Leistung geltenden Listenpreise zu berechnen.
IV. Lieferungen oder Leistungen
1. Die Einhaltung von
Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Dokumente, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies
gilt nicht, wenn die IKS GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Krieg, Streik…
zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Belieferung der IKS GmbH.
3. Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf
einer der IKS GmbH gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von der IKS GmbH zu vertreten
ist.
4. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der IKS GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung
besteht.
5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
V. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auch
bei frachtfrei und franko gelieferten Ware auf den Kunden über,
wenn Lieferungen zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind.
2. Die Firma IKS GmbH kann auf Wunsch des Kunden die üblichen Transportrisiken versichern,
die vorher schriftlich eingereicht wurden.
VI. Sachmängel
1. Sachmängel sind
unverzüglich innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen.
2. Alle diejenigen Teile oder Leistungen, die einen Sachmangel aufweisen, sind nach Wahl der IKS GmbH unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, sofern dessen Ursache
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
3. Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß
§445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjähren ebenfalls in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein
Verbrauchsgüterkauf.
Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
4. Bei Mängelrügen darf der Kunde keine Zahlungen zurückbehalten.
5. Der IKS GmbH ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung nach Absprache mindern.
7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder
Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung eingetreten sind, bestehen ebenfalls keine
Mängelansprüche. Sie bestehen auch nicht, wenn besondere äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom
Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen, Ein-/Ausbauten- oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem Bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend
für Anwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.
9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) besteht nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
VII. Sonstige Schadensersatzansprüche; Verjährung
1.
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für die
vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der IKS GmbH.
3. Die IKS GmbH ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
IX. Schlussbestimmung
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie der Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen selbst nicht berührt.